Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen wird auch zum Problem von zahntechnischen Laboren

Ab 15.03.2022 müssen laut dem Gesetzgeber alle Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen einen vollständigen Impfnachweis haben. Da aber laut Umfrage der LZK (Landeszahnärztekammer Sachsen) rund 25% der Zahnärzte und 40 % der Beschäftigten ungeimpft sind wird ab dem genannten Stichtag gerade im ländlichen Raum die zahnärztliche Versorgung sicher schwieriger werden. Sollten Praxen wirklich schließen wird das unmittelbar auch die zahntechnischen Laboratorien betreffen.

Als erste Reaktion haben die KZVS und die LZKS sich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer sowie an die Staatsministerin Petra Köpping gewandt und die bedrohliche Situation deutlich gemacht.

Den Brief im Wortlaut finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung.

Link zum Schreiben an MP Kretschmer

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